Verwaltung von Sondereigentum für private Eigentümer
DIE VERWALTUNG FÜR IHRE VERMIETETE WOHNUNG
Anders als bei der Wohneigentümergemeinschaft-Verwaltung – kurz WEG-Verwaltung – bezieht sich die Sondereigentumsverwaltung nur auf Ihre einzelne Eigentumswohnung, wenn Sie diese vermieten.
- die Neuvermietung
- das Forderungsmanagement
- die Buchhaltung und Mieteingangskontrolle
- die Erstellung von Nebenkostenabrechnung
- den Schriftverkehr mit den Mietern
- die Abwicklung von technischen Neuerungen oder Bauvorhaben
- die Vergabe von Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten
Unsere Sondereigentumsverwaltung nimmt Ihnen die zeitraubenden Aufwände ab und sorgt für eine erfolgreiche und nachhaltige Verwaltung Ihrer Geldanlage für die Zukunft.
Die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung werden als Werbungskosten von den Mieteinnahmen und sonstigen Einkünften abgezogen und können von der Steuer abgesetzt werden.