Verwaltung von Sondereigentum für private Eigentümer

DIE VERWALTUNG FÜR IHRE VERMIETETE WOHNUNG

Anders als bei der Wohneigentümergemeinschaft-Verwaltung – kurz WEG-Verwaltung – bezieht sich die Sondereigentumsverwaltung nur auf Ihre einzelne Eigentumswohnung, wenn Sie diese vermieten.

Sie können sich hier frei für eine Verwaltung entscheiden und müssen nicht auf die Hausverwaltung zurückgreifen, die das Gemeinschaftseigentum verwaltet.
Wir kümmern uns um Ihr Sondereigentum:
  • die Neuvermietung
  • das Forderungsmanagement
  • die Buchhaltung und Mieteingangskontrolle
  • die Erstellung von Nebenkostenabrechnung
  • den Schriftverkehr mit den Mietern
  • die Abwicklung von technischen Neuerungen oder Bauvorhaben
  • die Vergabe von Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten

Unsere Sondereigentumsverwaltung nimmt Ihnen die zeitraubenden Aufwände ab und sorgt für eine erfolgreiche und nachhaltige Verwaltung Ihrer Geldanlage für die Zukunft.

Die Kosten können Sie steuerlich absetzen
Die Kosten für die Sondereigentumsverwaltung werden als Werbungskosten von den Mieteinnahmen und sonstigen Einkünften abgezogen und können von der Steuer abgesetzt werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich in einem unverbindlichen Gespräch.

Wir beraten Sie gern zur Verwaltung Ihres Sondereigentums

  • Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an formular@hausundhust.de oder per Post (HAUS & HUST GmbH, Killisfeldstr. 48, 76227 Karlsruhe) widerrufen. Weitere Informationen über unsere Datenschutzbestimmungen und die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie unter Datenschutz.

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